AGB
Allgemeine Liefer-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen der Elements Entertainment GmbH
1. Vertragsgrundlage
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der
Elements Entertainment GmbH mit Unternehmern i.S.v. § 14 BGB, sofern sie nicht mit
der ausdrücklichen Zustimmung der Elements Entertainment GmbH abgeändert
oder ausgeschlossen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden
werden auch dann nicht verpflichtend, wenn ihnen die Elements Entertainment
GmbH nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.
2. Angebote, Zustandekommen von Verträgen
Die Angebote der Elements Entertainment GmbH sind stets freibleibend;
Vertragsabschlüsse, sonstige Vereinbarungen und mündliche Nebenabreden oder
Zusicherungen werden erst durch deren schriftliche Bestätigung verbindlich. Ein
Vertrag mit der Elements Entertainment GmbH kommt zustande, sobald diese den
Auftrag des Kunden schriftlich bestätigt hat bzw. spätestens mit Beginn der Dienst-
leistung/Lieferung.
3. Fristen, Verzug, Gefahrübergang
a) Liefertermine oder –fristen sind nur verbindlich, wenn sie von der Elements
Entertainment GmbH ausdrücklich als verbindlich zugesagt worden sind. Teilliefe-
rungen sind im zumutbaren Umfang zulässig. Lieferfristen verlängern sich
angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach
Vertragsabschluss eintretenden Hindernissen, die die Elements Entertainment
GmbH nicht zu vertreten hat (z.B. Aufruhr, Streik, Betriebsstörung, Änderungen der
gesetzlichen Bestimmungen, behördliche Maßnahmen oder Verordnungen). Dies gilt
auch dann, wenn diese Umstände bei deren Lieferanten oder Unterlieferanten
eintreten. Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem sich der Kunde mit
seinen Vertragspflichten – innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung auch aus
anderen Verträgen - in Verzug befindet. Verzug und Ausbleiben der Lieferung hat
die Elements Entertainment GmbH so lange nicht zu vertreten, wie diese, deren
Erfüllungsgehilfen oder Vorlieferanten kein Verschuldensvorwurf trifft.
b) Versandweg und –mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, der Wahl von
Elements Entertainment GmbH überlassen. Die Ware wird auf Wunsch und Kosten
des Kunden versichert. Der Versand erfolgt auf Risiko und zu Lasten des Kunden.
c) Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer
auf den Kunden über. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des
Kunden verzögert, so lagert die Ware auf seine Kosten und Gefahr. In diesem Fall
steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Mit Zugang der
Anzeige geht die Gefahr auf den Kunden über.
4. Preise und Zahlung
a) Unsere Preise sind Euro-Preise und verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in
der jeweiligen gesetzlichen Höhe und zuzüglich Kosten für Versand und
Verpackung, wenn nicht anders angegeben.
b) Unsere Lieferungen erfolgen gegen Vorkasse, sofern nichts anderes vereinbart
ist. Rechnungen sind sofort fällig. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärung der
Elements Entertainment GmbH 14 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, sofern
eine Zahlung nicht erfolgt ist.
c) Die Forderungen der Elements Entertainment GmbH aus sämtlichen
Geschäftsvorfällen werden auch im Falle etwa vereinbarter Zahlungsziele sofort
fällig, wenn die Zahlungsbedingungen schuldhaft nicht eingehalten oder
Tatsachen bekannt werden, die eine Kreditwürdigkeit des Kunden zweifelhaft
erscheinen lassen.
d) Bei Zahlungsverzug sind, unbeschadet der Geltendmachung weiteren
Verzugsschadens, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe, derzeit 8 % Zinsen über
dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 288 BGB zu zahlen. Die Aufrechnung oder
Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts des Kunden ist ausgeschlossen,
es sei denn die Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsforderung ist von der
Elements Entertainment GmbH unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die
Elements Entertainment GmbH ist berechtigt, die Ausübung des Zurückbe-
haltungsrechts durch Sicherheitsleistung – auch durch Bürgschaft – abzuwenden.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt - sofern nichts anderes vereinbart ist - bis zur
vollständigen Bezahlung aller der Elements Entertainment GmbH aus der Ge-
schäftsverbindung mit dem Kunden zustehenden und künftig entstehenden
Forderungen das Eigentum der Elements Entertainment GmbH. Für den Fall einer
Weiterveräußerung durch den Kunden - gleich in welchem Zustand - tritt der Kunde
der Elements Entertainment GmbH mit Abschluss des Vertrages bis zur Tilgung
sämtlicher Forderungen der Elements Entertainment GmbH gegen den Kunden die
ihm aus dem Weiterverkauf entstandenen und noch entstehenden Forderungen
gegen seine Kunden sicherheitshalber ab und verpflichtet sich, der Elements Enter-
tainment GmbH auf Verlangen den Namen der Drittschuldner und die Höhe seiner
Forderungen diesen gegenüber mitzuteilen. Solange der Kunde seiner
Zahlungsverpflichtung nachkommt und in seinen Vermögensverhältnissen keine
nachteilige Veränderung eintritt, wird die Elements Entertainment GmbH die
abgetretenen Forderungen nicht einziehen. Ist der Eigentumsvorbehalt nach dem
Recht des Bestimmungslandes in der vorstehenden Form nicht wirksam, so hat der
Kunde bei der Begründung eines den Bestimmungen seines Landes entsprech-
enden Sicherheitsrechts für die Elements Entertainment GmbH mitzuwirken. Bei
Verwendung und Abbrand pyrotechnischer Erzeugnisse der Elements Entertainment
GmbH im Rahmen eines vom Kunden veranstalteten Feuerwerks gelten die
vorstehenden Bestimmungen entsprechend.
6. Gewährleistung
a) Die Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren nach 12 Monaten ab
Gefahrübergang. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf eine
vertragsgemäße Beschaffenheit zu untersuchen. Etwaige Mängel sind der
Elements Entertainment GmbH innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen.
Unterlässt der Kunde diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es
handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Im
Übrigen gelten die §§ 377 ff. HGB.
b) Die Ansprüche sind nach Wahl der Elements Entertainment GmbH auf
Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung)
beschränkt.
c) Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllung hat der Kunde das Recht,
nach seiner Wahl zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
d) Mängelansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden, die nach dem
Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nicht bestimmungsgemäßer Behandlung,
z.B. durch unsachgemäße Lagerung/Handhabung, entstanden sind. Durch seitens
des Kunden unsachgemäß vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungs-
oder Wartungsarbeiten werden Mängelansprüche ausgeschlossen.
e) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere wegen Folgeschäden,
sind grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober
Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der Elements
Entertainment GmbH sowie im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
7. Haftungsbegrenzung
a) Die Elements Entertainment GmbH haftet uneingeschränkt für Schäden aufgrund
grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens der Elements Entertainment GmbH,
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus
dem Produkthaftungsgesetz. Gleiches gilt auch für Pflichtverletzungen eines
Erfüllungsgehilfen der Elements Entertainment GmbH.
b) Für Schäden aufgrund leicht fahrlässigen Verhaltens haftet die Elements
Entertainment GmbH nur, wenn diese auf eine Verletzung von Kardinalpflichten
zurückzuführen sind. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf
deren Beachtung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die
Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden
begrenzt.
c) Für leicht fahrlässig verursachte Verzugsschäden haftet die Elements
Entertainment GmbH ebenfalls nur für einen typischen, vorhersehbaren Schaden,
jedoch maximal in Höhe von 5 Prozent des vertraglich vereinbarten Preises.
Gleiches gilt entsprechend für die Begrenzung eines Anspruchs des Kunden auf
Ersatz für vergebliche Aufwendungen nach Maßgabe des § 284 BGB.
d) Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen (Punkt 7a-c) gelten für gesetzliche
Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Elements Entertainment GmbH entsprechend.
8. Planung und Konzeption der Multimedia-Show
a) Die Elements Entertainment GmbH holt im Auftrag und Namen des Kunden die
erforderlichen Genehmigungen zum Aufbau bei den zuständigen Behörden ein. Alle
Kosten und Gebühren die in diesem Zusammenhang entstehen, sowie die Kosten
zur Erfüllung der behördlichen Auflagen und der notwendigen
Sicherheitsmaßnahmen trägt der Kunde. Sämtliche im Zusammenhang mit einer
Mediennutzung anfallenden Gebühren für Urheber- und Leistungsrechte (z.B.
GEMA-Gebühren) trägt der Kunde.
b) Der Kunde hat der Elements Entertainment GmbH bis spätestens 18 Tage vor der
geplanten Veranstaltung alle von der Elements Entertainment GmbH angeforderten
Unterlagen sowie die erforderlichen Zustimmungen der betroffenen Anlieger zu
übermitteln. Bei Großprojekten wird die Frist zur Abgabe der o.g. Unterlagen
individuell verabredet.
c) Notwendige Änderungen aus technischen oder genehmigungsrechtlichen
Gründen behält sich die Elements Entertainment GmbH vor.
d) Sollten behördliche Genehmigungen für die Durchführung der Show aus von der
Elements Entertainment GmbH nicht zu vertretenden Gründen nicht erteilt werden,
so entfällt deren Leistungspflicht.
e) Sollte den Kunden ein Verschulden an der Versagung der Genehmigung treffen
(z.B. nicht, nur unvollständig oder zu spät eingereichte Dokumentation oder
Zustimmungen), so ist die Elements Entertainment GmbH berechtigt 50% der
Auftragssumme als pauschale Entschädigung zu verlangen. Die Geltendmachung
eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
f) Wird die Show aus anderen von dem Kunden zu vertretenden Gründen nicht
durchgeführt, ist dieser der Elements Entertainment GmbH zur Zahlung des
vereinbarten Preises abzüglich ihrer ersparten Aufwendungen verpflichtet.
9. Umsetzung der Multimedia-Show, Spezialeffekte
a) Der Kunde gewährleistet der Elements Entertainment GmbH und deren
Erfüllungsgehilfen den Zugang zu allen benötigten Bereichen zum vereinbarten
Termin.
b) Die Elements Entertainment GmbH gewährleistet die sichere Durchführung der
Show-Elemente. Der Kunde ist für die darüber hinausgehende Sicherheit der
Veranstaltung verantwortlich.
Bei Feuerwerken gilt darüber hinaus:
c) Wenn das Abbrennen aufgrund der Witterung unmöglich ist, ist der Kunde der
Elements Entertainment GmbH zur Zahlung des vereinbarten Preises abzüglich ihrer
ersparten Aufwendungen verpflichtet.
d) Die Entscheidung darüber, ob die Witterungsverhältnisse (z.B. Regen, Sturm pp.)
oder andere Gegebenheiten (z.B. Personen in den Sicherheitsbereichen) ein Ab-
brennen zulassen, liegt im Ermessen des verantwortlichen Pyrotechnikers. Wird der
Abbrand bei Regenwetter durchgeführt, ist ein versagerfreier Ablauf nicht
garantiert.
e) Der Kunde gewährleistet den Zugang zu den Abbrandplätzen und zu den
Gebieten der Sicherheitsbereiche für den verantwortlichen Pyrotechniker sowie die
weiteren Mitarbeitern der Elements Entertainment GmbH zum vereinbarten Termin.
Die Entscheidung darüber, welche Personen sich im Gebiet der Sicherheitsbereiche
aufhalten dürfen, obliegt der Elements Entertainment GmbH bzw. deren Erfüllungs-
gehilfen.
f) Auf dem Abbrandplatz, dem Vorbereitungsplatz/-plätzen und bei Innenräumen
auf der Szenenfläche herrscht vom Aufbaubeginn an absolutes Rauchverbot.
Dieses hat der Kunde zu überwachen oder überwachen zu lassen.
g) Der Abbrandplatz und die eingebrachten Objekte (z.B. Dekorationsstoffe etc.)
dürfen nur nach Zustimmung des Pyrotechnikers der Elements Entertainment GmbH
verändert oder eingebracht werden. Das Säubern der Abbrandplätze und der
Umgebung obliegt dem Kunden.
10. Datenschutz
Kundenbezogene Daten werden von der Elements Entertainment GmbH im Rahmen
der Vertragsabwicklung unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen erhoben
und gespeichert.
11. Schlussbestimmungen
a) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen
(einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche sich zwischen den
Parteien ergebende Streitigkeiten, ist Bielefeld.
b) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen
übrigen Teilen verbindlich.
c) Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.