AGB
Allgemeine Liefer-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen der Elements Entertainment GmbH
1. Vertragsgrundlage
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Elements Entertainment GmbH mit Unternehmern i.S.v. § 14 BGB, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen Zustimmung der Elements Entertainment GmbH abgeändert oder ausgeschlossen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht verpflichtend, wenn ihnen die Elements Entertainment GmbH nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.
2. Angebote, Zustandekommen von Verträgen
Die Angebote der Elements Entertainment GmbH sind stets freibleibend; Vertragsabschlüsse, sonstige Vereinbarungen und mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen werden erst durch deren schriftliche Bestätigung verbindlich. Ein Vertrag mit der Elements Entertainment GmbH kommt zustande, sobald diese den Auftrag des Kunden schriftlich bestätigt hat bzw. spätestens mit Beginn der Dienstleistung/Lieferung.
3. Fristen, Verzug, Gefahrübergang
a) Liefertermine oder –fristen sind nur verbindlich, wenn sie von der Elements Entertainment GmbH ausdrücklich als verbindlich zugesagt worden sind. Teillieferungen sind im zumutbaren Umfang zulässig. Lieferfristen verlängern sich angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eintretenden Hindernissen, die die Elements Entertainment GmbH nicht zu vertreten hat (z.B. Aufruhr, Streik, Betriebsstörung, Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen, behördliche Maßnahmen oder Verordnungen). Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei deren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem sich der Kunde mit seinen Vertragspflichten – innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung auch aus anderen Verträgen - in Verzug befindet. Verzug und Ausbleiben der Lieferung hat die Elements Entertainment GmbH so lange nicht zu vertreten, wie diese, deren Erfüllungsgehilfen oder Vorlieferanten kein Verschuldensvorwurf trifft.
b) Versandweg und –mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, der Wahl von Elements Entertainment GmbH überlassen. Die Ware wird auf Wunsch und Kosten des Kunden versichert. Der Versand erfolgt auf Risiko und zu Lasten des Kunden.
c) Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer auf den Kunden über. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, so lagert die Ware auf seine Kosten und Gefahr. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Mit Zugang der Anzeige geht die Gefahr auf den Kunden über.
4. Preise und Zahlung
a) Unsere Preise sind Euro-Preise und verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe und zuzüglich Kosten für Versand und Verpackung, wenn nicht anders angegeben.
b) Unsere Lieferungen erfolgen gegen Vorkasse, sofern nichts anderes vereinbart ist. Rechnungen sind sofort fällig. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärung der Elements Entertainment GmbH 14 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, sofern eine Zahlung nicht erfolgt ist.
c) Die Forderungen der Elements Entertainment GmbH aus sämtlichen Geschäftsvorfällen werden auch im Falle etwa vereinbarter Zahlungsziele sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen schuldhaft nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die eine Kreditwürdigkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen lassen.
d) Bei Zahlungsverzug sind, unbeschadet der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe, derzeit 8 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 288 BGB zu zahlen. Die Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn die Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsforderung ist von der Elements Entertainment GmbH unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Elements Entertainment GmbH ist berechtigt, die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung – auch durch Bürgschaft – abzuwenden.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt - sofern nichts anderes vereinbart ist - bis zur vollständigen Bezahlung aller der Elements Entertainment GmbH aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehenden und künftig entstehenden Forderungen das Eigentum der Elements Entertainment GmbH. Für den Fall einer Weiterveräußerung durch den Kunden - gleich in welchem Zustand - tritt der Kunde der Elements Entertainment GmbH mit Abschluss des Vertrages bis zur Tilgung sämtlicher Forderungen der Elements Entertainment GmbH gegen den Kunden die ihm aus dem Weiterverkauf entstandenen und noch entstehenden Forderungen gegen seine Kunden sicherheitshalber ab und verpflichtet sich, der Elements Entertainment GmbH auf Verlangen den Namen der Drittschuldner und die Höhe seiner Forderungen diesen gegenüber mitzuteilen. Solange der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nachkommt und in seinen Vermögensverhältnissen keine nachteilige Veränderung eintritt, wird die Elements Entertainment GmbH die abgetretenen Forderungen nicht einziehen. Ist der Eigentumsvorbehalt nach dem Recht des Bestimmungslandes in der vorstehenden Form nicht wirksam, so hat der Kunde bei der Begründung eines den Bestimmungen seines Landes entsprechenden Sicherheitsrechts für die Elements Entertainment GmbH mitzuwirken. Bei Verwendung und Abbrand pyrotechnischer Erzeugnisse der Elements Entertainment GmbH im Rahmen eines vom Kunden veranstalteten Feuerwerks gelten die vorstehenden Bestimmungen entsprechend.
6. Gewährleistung
a) Die Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren nach 12 Monaten ab Gefahrübergang. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf eine vertragsgemäße Beschaffenheit zu untersuchen. Etwaige Mängel sind der Elements Entertainment GmbH innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Im Übrigen gelten die §§ 377 ff. HGB.
b) Die Ansprüche sind nach Wahl der Elements Entertainment GmbH auf Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) beschränkt.
c) Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherfüllung hat der Kunde das Recht, nach seiner Wahl zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
d) Mängelansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nicht bestimmungsgemäßer Behandlung, z.B. durch unsachgemäße Lagerung/Handhabung, entstanden sind. Durch seitens des Kunden unsachgemäß vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten werden Mängelansprüche ausgeschlossen.
e) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere wegen Folgeschäden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der Elements Entertainment GmbH sowie im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
7. Haftungsbegrenzung
a) Die Elements Entertainment GmbH haftet uneingeschränkt für Schäden aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens der Elements Entertainment GmbH, der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus dem Produkthaftungsgesetz. Gleiches gilt auch für Pflichtverletzungen eines Erfüllungsgehilfen der Elements Entertainment GmbH.
b) Für Schäden aufgrund leicht fahrlässigen Verhaltens haftet die Elements Entertainment GmbH nur, wenn diese auf eine Verletzung von Kardinalpflichten zurückzuführen sind. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Beachtung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
c) Für leicht fahrlässig verursachte Verzugsschäden haftet die Elements Entertainment GmbH ebenfalls nur für einen typischen, vorhersehbaren Schaden, jedoch maximal in Höhe von 5 Prozent des vertraglich vereinbarten Preises. Gleiches gilt entsprechend für die Begrenzung eines Anspruchs des Kunden auf Ersatz für vergebliche Aufwendungen nach Maßgabe des § 284 BGB.
d) Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen (Punkt 7a-c) gelten für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Elements Entertainment GmbH entsprechend.
8. Planung und Konzeption der Multimedia-Show
a) Die Elements Entertainment GmbH holt im Auftrag und Namen des Kunden die erforderlichen Genehmigungen zum Aufbau bei den zuständigen Behörden ein. Alle Kosten und Gebühren, die in diesem Zusammenhang entstehen, sowie die Kosten zur Erfüllung der behördlichen Auflagen und der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen trägt der Kunde. Sämtliche im Zusammenhang mit einer Mediennutzung anfallenden Gebühren für Urheber- und Leistungsrechte (z.B. GEMA-Gebühren) trägt der Kunde.
b) Der Kunde hat der Elements Entertainment GmbH bis spätestens 18 Tage vor der geplanten Veranstaltung alle von der Elements Entertainment GmbH angeforderten Unterlagen sowie die erforderlichen Zustimmungen der betroffenen Anlieger zu übermitteln. Bei Großprojekten wird die Frist zur Abgabe der o.g. Unterlagen individuell verabredet.
c) Notwendige Änderungen aus technischen oder genehmigungsrechtlichen Gründen behält sich die Elements Entertainment GmbH vor.
d) Sollten behördliche Genehmigungen für die Durchführung der Show aus von der Elements Entertainment GmbH nicht zu vertretenden Gründen nicht erteilt werden, so entfällt deren Leistungspflicht.
e) Sollte den Kunden ein Verschulden an der Versagung der Genehmigung treffen (z.B. nicht, nur unvollständig oder zu spät eingereichte Dokumentation oder Zustimmungen), so ist die Elements Entertainment GmbH berechtigt 50% der Auftragssumme als pauschale Entschädigung zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
f) Wird die Show aus anderen von dem Kunden zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt, ist dieser der Elements Entertainment GmbH zur Zahlung des vereinbarten Preises abzüglich ihrer ersparten Aufwendungen verpflichtet.
9. Umsetzung der Multimedia-Show, Spezialeffekte
a) Der Kunde gewährleistet der Elements Entertainment GmbH und deren Erfüllungsgehilfen den Zugang zu allen benötigten Bereichen zum vereinbarten Termin.
b) Die Elements Entertainment GmbH gewährleistet die sichere Durchführung der Show-Elemente. Der Kunde ist für die darüberhinausgehende Sicherheit der Veranstaltung verantwortlich.
Bei Feuerwerken gilt darüber hinaus:
c) Wenn das Abbrennen aufgrund der Witterung unmöglich ist, ist der Kunde der Elements Entertainment GmbH zur Zahlung des vereinbarten Preises abzüglich ihrer ersparten Aufwendungen verpflichtet.
d) Die Entscheidung darüber, ob die Witterungsverhältnisse (z.B. Regen, Sturm pp.) oder andere Gegebenheiten (z.B. Personen in den Sicherheitsbereichen) ein Ab- brennen zulassen, liegt im Ermessen des verantwortlichen Pyrotechnikers. Wird der Abbrand bei Regenwetter durchgeführt, ist ein versagerfreier Ablauf nicht garantiert.
e) Der Kunde gewährleistet den Zugang zu den Abbrandplätzen und zu den Gebieten der Sicherheitsbereiche für den verantwortlichen Pyrotechniker sowie den weiteren Mitarbeitern der Elements Entertainment GmbH zum vereinbarten Termin. Die Entscheidung darüber, welche Personen sich im Gebiet der Sicherheitsbereiche aufhalten dürfen, obliegt der Elements Entertainment GmbH bzw. deren Erfüllungsgehilfen.
f) Auf dem Abbrandplatz, dem Vorbereitungsplatz/-plätzen und bei Innenräumen auf der Szenenfläche herrscht vom Aufbaubeginn an absolutes Rauchverbot. Dieses hat der Kunde zu überwachen oder überwachen zu lassen.
g) Der Abbrandplatz und die eingebrachten Objekte (z.B. Dekorationsstoffe etc.) dürfen nur nach Zustimmung des Pyrotechnikers der Elements Entertainment GmbH verändert oder eingebracht werden. Das Säubern der Abbrandplätze und der Umgebung obliegt dem Kunden.
10. Datenschutz
Kundenbezogene Daten werden von der Elements Entertainment GmbH im Rahmen der Vertragsabwicklung unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen erhoben und gespeichert.
11. Schlussbestimmungen
a) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche sich zwischen den Parteien ergebende Streitigkeiten, ist Bielefeld.
b) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.
c) Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.